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Inzestprozess: Gericht lässt Vergewaltigungsvorwurf fallen
Nürnberg - In dem Aufsehen erregenden Inzestprozess um die angebliche jahrzehntelange Vergewaltigung einer Frau durch ihren Vater hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Vergewaltigungsvorwurf fallen gelassen.
Bei dem Kontakt zwischen Vater und Tochter habe es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt, urteilte das Gericht. Weil einvernehmlicher Inzest aber auch strafbar ist, verurteilte das Gericht den 69-jährigen Rentner wegen Beischlafs unter Verwandten sowie Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.
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Der 69-Jährige war wegen Vergewaltigung in rund 500 Fällen angeklagt. Er sollte der Anklage zufolge seine heute 46 Jahre alte Tochter seit deren zwölften Lebensjahr über einen Zeitraum von 34 Jahren vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Aussagen der Tochter nach der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen und vierzehn Jahre Haft sowie die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Dagegen folgte das Gericht aber der Auffassung der Verteidigung, die die Darstellung der Tochter als unglaubwürdig bezeichnet hatte.
©AFP 2011
Foto: Daniel Karmann











