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Commerzbank AG hat bei neuer Klagewelle mit den „Altlasten“ der Dresdner Bank AG zu kämpfen
Wiesbaden. - Die Rechtsanwälte Ralf Plück und Benedikt König von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Doerr Kühn Plück & Makki, Wiesbaden, haben die ersten 25 Klagen mit einem Streitwert von mehr als 1,3 Mio. EUR gegen die Commerzbank AG bei dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Geltend gemacht werden Schadenersatzansprüche von Anlegern im Zusammenhang mit dem Medienfonds BAF Berlin Animation Film Fonds GmbH & Co. Produktions KG, aufgelegt im Jahr 2000. Die Filmfondsbeteiligung an der BAF KG wurde den Privatkunden der Dresdner Bank AG und deren Tochtergesellschaften als abgesicherte und rentierliche Kapitalanlage mit schnellem Kapitalrückfluss verkauft, mit der zusätzlich erhebliche Steuervorteile erzielt werden können.
_____Der Schaden der Anleger, die diesen Medienfonds gezeichnet haben, beläuft sich nach Angaben der Rechtsanwälte Plück und König auf mindestens 69 Mio. EUR. Zudem sind die versprochenen Steuervorteile unsicher.
Den Kunden der Dresdner Bank AG wurde in Aussicht gestellt, dass die gesamte Anlagesumme sofort in voller Höhe steuerlich als Verlust absetzbar ist. Zugleich wurde die Beteiligung mit einer angeblich „ausgewogenen Balance von Sicherheit“ und dem „nach oben offenen Gewinnpotential“ beworben. Insbesondere wurde auf die „Absicherungsmechanismen“ des Fonds abgestellt, die ein Risiko erheblich minimieren sollten. Auf ein Totalverlustrisiko war in dem Prospekt nicht hingewiesen worden. Heute steht fest, dass der Fonds „gefloppt“ ist.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.6.2007 ist ein Verkaufsprospekt unter anderem fehlerhaft, wenn das Verlustrisiko, insbesondere im worst-case Szenario, falsch dargestellt wird. Dieses Urteil ist nach Ansicht der Rechtsanwälte Plück und König auf den Verkaufsprospekt anwendbar.
„Hinzu kommt“, so Rechtsanwalt Plück, „dass die Kunden in den Beratungsgesprächen mit der Bank nicht ausdrücklich über die so genannten Kick-backs aufgeklärt wurden“. Insgesamt hat die Dresdner Bank Gruppe bei einem Beteiligungskapital von ursprünglich DM 138 Mio. Provisionen in einer Größenordnung von 15,17 Prozent, das sind DM 20.925.216,00 bei dem Vertrieb und der Platzierung des Fonds vereinnahmt. Nach Ansicht der Rechtsanwälte Plück und König offenbart sich hier ein gravierender Interessenskonflikt zwischen dem Bankhaus und dem geworbenen Kunden, der diesem unmissverständlich hätte offen gelegt werden müssen. „Im Hinblick darauf, dass die Dresdner Bank AG für das gesamte Beteiligungskapital eine Platzierungsgarantie übernommen hatte, hatte die Dresdner Bank Gruppe ein besonderes Eigeninteresse an dem Vertrieb des Medienfonds“, so Rechtsanwalt König. Aus dem Garantievertrag war die Beklagte Bank verpflichtet gewesen, die Beteiligungen selbst zu zeichnen oder geeignete Dritte zu benennen, wenn es ihr nicht gelungen wäre, bis zum Fondsschluss das Gesamtvolumen des Fonds von DM 138 Mio. zu platzieren. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren nach Einschätzung der Rechtsanwälte spätestens mit Ablauf des Jahres 2010.
Nachdem die Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG verschmolzen wurde, muss sich jetzt die Commerzbank AG mit diesen „Altlasten“ auseinandersetzen.
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