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Deutsche Post soll Milliarden zurückzahlen
Brüssel/Bonn - Die Deutsche Post muss staatliche Hilfen in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Es gehe um Subventionen in Höhe von 500 Millionen Euro bis eine Milliarde Euro, und zwar um Zuschüsse zu Pensionszahlungen an frühere Postbeamte, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.
Die Post geht von einem "Betrag am unteren Ende der Bandbreite aus" und kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an. Die Kommission hatte 2007 ein Verfahren wegen unzulässiger staatlicher Beihilfen an die Post eröffnet und erklärte nun, das frühere Staatsunternehmen müsse die Subventionen teils zurückzahlen.
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Bei der Genehmigung von Preisen durch die Bundesnetzagentur seien die Pensionslasten teilweise nicht korrekt bewertet worden. So seien die privaten Wettbewerber - zum Beispiel andere Paketdienste - übervorteilt worden, urteilte Brüssel.
Die Kommission gab am Mittwoch aber auch Subventionen von rund 5,6 Milliarden Euro an die Post endgültig frei, die zwischen 1990 und 1995 gezahlt worden waren. Das Geld sei für die mit den "gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbundenen Kosten" der Post gerechtfertigt, erklärte Brüssel.
Für Post-Chef Frank Appel war das der Grund zu erklären, die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission sei "nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage". Sie stehe "im klaren Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren". Er sei "zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird".
Die Post zahlt die Millionensumme zwar zunächst zurück. Sie muss laut Bilanzregeln aber keine Rückstellung dafür bilden, weil der Konzern davon ausgeht, das Gerichtsverfahren für sich entscheiden zu können und die Wirtschaftsprüfer dies dem Konzern laut Post-Sprecher auch bestätigt haben. Weder das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 noch die Dividendenzahlung würden also beeinträchtigt, erklärte Appel.
Die Post gehört noch zu 30,5 Prozent dem Bund. Das Bundeswirtschaftsministerium werde die Entscheidung der Kommission "sorgfältig prüfen", sagte eine Sprecherin in Berlin. "Ungeachtet einer möglichen Anfechtung der Entscheidung vor den europäischen Gerichten" muss die Bundesregierung nach ihren Worten aber zunächst die Beihilfen von der Post zurückfordern.
©AFP 2012
Foto: Fredrik von Erichsen










