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Bundesbehörde warnt vor Silikonkissen eines zweiten Herstellers
Bonn - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun vor Silikonkissen eines weiteren Herstellers gewarnt.
Betroffen seien Brustimplantate der früheren GfE Medizintechnik GmbH, sagte ein Behördensprecher. Die Implantate, die von September 2003 bis August 2004 unter dem Namen "TiBREEZE" auf dem Markt waren, enthalten Silikongel der französischen Firma PIP.
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PIP-Gründer Jean-Claude Mas hatte zugegeben, einen Großteil seiner Implantate mit einem Billig-Gel gefüllt zu haben, das mit einem eigentlich für Industrieprodukte bestimmten Silikon zusammengemixt wurde. Weltweit tragen hunderttausende Frauen die mit Billigsilikon gefüllten Prothesen, in Deutschland sollen es rund 10.000 sein.
Die Silikonkissen, die auffällig oft rissen, werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Implantate verstärkt "ausschwitzen" und damit Silikon durch die Hülle hindurch in den Körper abgeben. Das BfArM hatte daher vorsichtshalber die Entfernung der Silikonkissen empfohlen.
Diese Empfehlung gelte nun auch für die "TiBREEZE"-Implantate, sagte der Behördensprecher. Bei diesen Brustimplantaten wurden demnach die Silikonhüllen durch die frühere GfE Medizintechnik GmbH zusätzlich beschichtet und von PIP mit Silikongel befüllt.
Es gebe derzeit "keine gesicherten Erkenntnisse" darüber, ob die damals bezogenen PIP-Implantate ebenfalls mit dem Billig-Silikon befüllt wurden, teilte die pfm medical titanium gmbh als Rechtsnachfolgerin des Herstellers in einer Kundeninformation mit. Bei insgesamt 728 in Verkehr gebrachten "TiBREEZE"-Implantaten seien bislang nur in zwei Fällen Risse gemeldet worden.
Zudem gebe es wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, dass die Titanschicht der "TiBREEZE"-Implantate ein "Ausschwitzen" des Silikons um 40 Prozent und damit das Risiko für die Frauen reduziere. Vorsichtshalber sollten die betroffenen Frauen jedoch von ihrem Arzt informiert werden.
PIP-Gründer Jean-Claude Mas war am Donnerstag festgenommen worden. Nach Angaben seines Anwalts kam er inzwischen gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von 100.000 Euro auf freien Fuß. Gegen den 72-Jähren wurde am Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen "fahrlässiger Verletzung" eingeleitet. Im Dezember war in Marseille bereits ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Mas eingeleitet worden.
©AFP 2012
Foto: Sebastien Nogier














