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Startseite / Magazin / Lifestyle / Ausschluss von Homosexuellen aus US-Armee verfassungswidrig

In unserer Online-Zeitung Bielefelderblatt finden Sie hier News zu einem schönen Leben mit Stil und Niveau.

Ausschluss von Homosexuellen aus US-Armee verfassungswidrig

Der Ausschluss von bekennenden Homosexuellen aus den US-Streitkräften ist verfassungswidrig.Los Angeles - Eine Bundesrichterin hat den Ausschluss von bekennenden Homosexuellen aus den US-Streitkräften für verfassungswidrig erklärt. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein faires Verfahren, erklärte Richterin Virginia Phillips in Kalifornien.

Geklagt hatte in dem Fall eine konservative Homosexuellen-Organisation. Der Umgang mit Homosexuellen bei den US-Streitkräften wird durch ein Gesetz aus dem Jahr 1993 geregelt.

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Diese Vorschrift, die unter dem Titel "Don't Ask Don't Tell" bekannt ist, lässt Homosexuelle grundsätzlich zum Dienst in den Streitkräften zu, verpflichtet sie aber, ihre Orientierung geheim zu halten. Seit Inkrafttreten der Regelung wurden mehr als 13.000 Armeeangehörige entlassen, weil ihre Homosexualität bekannt wurde.

Richterin Phillips erklärte, die Beweise der klagenden konservativen Homosexuellen-Vereinigung Log Cabin Republicans hätten klar gezeigt, dass die geltenden Bestimmungen diskriminierend seien. Sie ordnete an, die bisherige Praxis dauerhaft zu beenden. Die Entscheidung tritt allerdings nicht sofort in Kraft. Die Regierung hat eine Woche Zeit, um Einspruch einzulegen.

Die Entscheidung bringt die Regierung von Präsident Barack Obama in eine schwierige Lage. Denn sie sucht bereits schon nach Wegen, die umstrittene Regelung in Abstimmung mit der Militärführung und dem US-Kongress abzuschaffen. Eine Entscheidung war angesichts großer Widestände bei Teilen der Republikaner erst nach einer eingehenden Untersuchung vorgesehen, wie sich eine Abschaffung auf die Armee auswirken würde. Kritiker der Änderung befürchten, dass die Armeezugehörigkeit offen schul oder lesbisch lebender Soldaten die Kampfkraft unterwandern und dem Ansehen der Truppe schaden könne. Richterin Phillips wies dieses Argument in ihrer Entscheidung klar zurück.

©AFP 2010
Foto: Timothy A. Clary

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