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Rechtstreit um Kopfbahnhof "Stuttgart 21" geht weiter
Stuttgart - Der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts "Stuttgart 21" ist vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim teilweise gestoppt worden.
Die klagende Naturschutzorganisation BUND hätte an einer Planänderung zum Bau des Grundwassermanagements beteiligt werden müssen, urteilte das Gericht. Die Bahn kündigte an, die die vom Urteil betroffenen Bauarbeiten vorerst einzustellen.
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Der für den 10. Januar geplante Abriss des Bahnhof-Südflügels und einige Baumfällarbeiten sind laut Bahn von dem Urteil unberührt und würden unverändert umgesetzt. Dem widersprach der BUND und drohte mit einer weiteren Eilrechtschutzklage, da im Südflügel geschützte Fledermäuse lebten und die Bäume Brutplätze geschützter Vögel seien.
Anlass des Urteils ist das Vorkommen seltener und europarechtlich streng geschützter Juchtenkäfer im Schlossgarten hinter dem Bahnhof. Dort will die Bahn Anlagen errichten, die das Grundwasser während der Bauphase des geplanten Tiefbahnhofs absenken sollen. An der von der Bahn beantragten und vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Planänderung für das Grundwassermanagement war der für Fragen des Umweltschutzes zuständige BUND aber nicht beteiligt worden. Dies muss das Eisenbahn-Bundesamt laut Urteil nun in einem begleitenden Verfahren nachholen. Die Bahn rechnet nach eigenen Angaben deshalb mit zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz.
BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß geht davon aus, dass die Klärung der artenschutzrechtlichen Fragen mit dem Eisenbahn-Bundesamt mindestens acht Wochen dauern werde. Das Urteil sei darüber hinaus ein Erfolg für den Artenschutz. Er müsse nun auch bei künftigen Baumaßnahmen verbindlich beachtet werden und sei "nicht dem Belieben der Bahn anheimgestellt". Eine Bahn-Sprecherin versicherte nun, dass Bäume, auf welchen mutmaßlich Juchtenkäfer lebten, nicht gefällt würden.
©AFP 2011
Archivfoto: Thomas Kienzle







