Keine Geschenke an Stadt und Jobcenter
Bielefeld - Wie schon seit Jahren in der Vorweihnachtszeit üblich, macht die Stadt Bielefeld – dieses Jahr das erste Mal gemeinsam mit dem Jobcenter Arbeitplus Bielefeld – darauf aufmerksam, dass die Beschäftigten der Stadtverwaltung und des Jobcenters generell keine Geschenke annehmen dürfen. Die beiden Behörden bitten deshalb ausdrücklich darum, generell keine Präsente zu übergeben oder zu übersenden. Zugehende Geschenke müssen regelmäßig aufwändig zurück geschickt werden.
Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen wie auch auf das städtische Antikorruptionskonzept zurück. Sie dienen dem Schutz des Ansehens der öffentlichen Verwaltung und dem Schutz der Bediensteten der Stadt Bielefeld und des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld.
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Das Überreichen von Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde, Kunden, Auftraggeber und weitere Partner ist im Geschäftsleben eine Gepflogenheit, die insbesondere in der Weihnachtszeit verbreitet ist. Wenn jedoch Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung und des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld oder sogar einzelne Bedienstete begünstigt werden sollen, erscheint jede Geschenkübergabe in einem kritischen Licht. Die beiden Behörden hoffen deshalb auf Verständnis für die dringende Bitte, von jeder beabsichtigten Geschenkübergabe Abstand zu nehmen.
Die Begünstigung sozialer und karitativer Zwecke ist die Alternative, die dem (vor-)weihnachtlichen Schenken einen besonders menschlichen Hintergrund gibt.










