"Benutzungspflicht" von Radwegen aufgehoben
Bielefeld - Die Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingt alle Städte und Gemeinden, die Benutzungspflicht von Radwegen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Benutzungspflichtig ist ein Radweg, wenn er die entsprechende Beschilderung aufweist.
Hintergrund der Überprüfung der Benutzungspflicht sind die Erkenntnisse der Unfallforschung, dass das Radfahren auf Radwegen innerorts oftmals unsicherer als das Fahren auf der Fahrbahn ist. Radfahrer bewegen sich auf Radwegen außerhalb des Blickfeldes von Autofahrern und werden somit oft beim Ein- und Abbiegen nicht oder zu spät gesehen.
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Die Stadt Bielefeld überprüft fortlaufend das Aufrechterhalten der Benutzungspflicht von Radwegen und hat ihren Internetauftritt www.bielefeld.de um einen Service erweitert: Bürgerinnen und Bürger finden eine aktuelle Zusammenstellung der Straßen, in denen die Radwegbenutzungspflicht überprüft wurde.
Demnächst wird die Benutzungspflicht durch das Entfernen der Beschilderung in der Albert-Schweitzer-Straße zwischen der Jöllenbecker Straße und der Lauestraße sowie in Ummeln in der Umlostraße westlich der Brockhagener Straße aufgehoben.
Mit der Aufhebung der Benutzungspflicht werden sich vermehrt Radfahrer auf der Straße bewegen. Die Stadt Bielefeld bittet alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und einen verständnisvollen Umgang miteinander.
Für Fragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 05 21 / 51-29 83 und der Fahrradbeauftragte Oliver Spree unter der Telefonnummer 05 21 / 51-68 79 sowie der E-Mail-Adresse
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zur Verfügung.
Nähere Informationen und ein aktuelles Straßenverzeichnis hinsichtlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind zu finden unter: www.bielefeld.de/de/sv/verkehr/radfreundlich/rfr/regel1.html










