Dichtheitsprüfung: Neuregelung abwarten
Bielefeld - Der Rat der Stadt Bielefeld hatte zur Umsetzung der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW am 30. Juni 2011 die Fristen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten in der städtischen Entwässerungssatzung neu festgelegt.
Nach der Ankündigung des Landesumweltministers Johannes Remmel, die Regelungen zur Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz NRW durch eine neue Verordnung zu ersetzen, wird die Stadt zunächst abwarten, was die Landesregierung genau beschließt.
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Darauf aufbauend sind die Regelungen zur Dichtheitsprüfung in der städtischen Entwässerungssatzung anzupassen, wenn die neuen rechtlichen Vorgaben bekannt sind.
Die Stadt empfiehlt den Bielefelderinnen und Bielefeldern zunächst abzuwarten, bis eine neue landesgesetzliche Regelung beschlossen ist. Selbst bezüglich der vorgezogenen Prüffristen in der geltenden Entwässerungssatzung für die Wasserschutzgebiete Gadderbaum und Kirchdornberg zum 31. Dezember 2013 besteht zurzeit weder für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch für die Stadt Handlungsbedarf.









